Notfallversorgung neu denken

Der ASB macht sich stark für die Reform des Rettungsdienstes

Es ist Samstagabend, das Knie schmerzt seit Tagen, plötzlich wird es schlimmer. Wohin jetzt? Die Hausarztpraxis hat geschlossen. Also die 112 anrufen? Oder doch die 116 117? Wer heute eine der Notrufnummern wählt, verirrt sich oft in einem System, das an seine Grenzen stößt. Viele Patient:innen landen in der überfüllten Notaufnahme, obwohl ihnen anderswo besser geholfen werden könnte.  Das belastet nicht nur die komplexen Strukturen der Notfallversorgung, sondern vor allem die Menschen in einer Notsituation und jene, die in der Notfallversorgung arbeiten. Damit sich das ändert, plant das Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine umfassende Reform, die neben Kliniken und der kassenärztlichen Versorgung auch den Rettungsdienst betrifft.  „Der ASB begrüßt ausdrücklich die Grundhaltung des Referentenentwurfs, jedes Hilfeersuchen ernst zu nehmen und systematisch an die richtige Behandlungsstelle zu steuern“, erklärt der ASB-Bundesvorsitzende Knut Fleckenstein. „Dieser Ansatz kann die Versorgung der Patientinnen und Patienten spürbar verbessern. Denn nicht die Hilfesuchenden müssen entscheiden, welche Hilfe die vermeintlich richtige ist, sondern Fachkräfte lenken sie an die richtige Stelle.“  Als eigener Leistungsbereich verankert Positiv bewertet der ASB zudem, dass die Notfallrettung künftig als eigener Leistungsbereich im Sozialgesetzbuch verankert werden soll. Damit erhält der Rettungsdienst erstmals eine klare rechtliche Verortung im Versorgungssystem und wird zur eigenständigen medizinischen Leistung. Knut Fleckenstein unterstreicht: „Der Rettungsdienst ist weit mehr als eine Transportleistung. Unsere Einsatzkräfte sind Lebensretter, Geburtshelfer und Tröster. Sie helfen Menschen in Notlagen schnell und qualifiziert.“  Einheitliche Qualitätsstandards Aus Sicht des ASB reicht es jedoch nicht aus, einzelne Bereiche der Notfallversorgung unabhängig von der Krankenhauslandschaft und der vertragsärztlichen Versorgung weiterzuentwickeln. Der vorherrschende „Flickenteppich“ der Notfallversorgung mit seinen sehr unterschiedlichen regionalen Regelungen erschwert eine zukunftsorientierte Gestaltung des Rettungsdienstes und eine Herstellung vergleichbarer Lebensverhältnisse, wie sie das Grundgesetz fordert.  Dass der Referentenentwurf einheitliche Qualitätsstandards für alle Abläufe der Notfallversorgung vorsieht, bewertet der ASB daher als wichtigen Schritt. Er wird den Gesetzgebungsprozess weiterhin kritisch und konstruktiv begleiten – für eine Notfallversorgung, die allen Menschen Sicherheit gibt und unseren Einsatzkräften den Rücken stärkt.  Weitere Informationen unter www.asb.de/presse#stellungnahmen

Es ist Samstagabend, das Knie schmerzt seit Tagen, plötzlich wird es schlimmer. Wohin jetzt? Die Hausarztpraxis hat geschlossen. Also die 112 anrufen? Oder doch die 116 117? Wer heute eine der Notrufnummern wählt, verirrt sich oft in einem System, das an seine Grenzen stößt. Viele Patient:innen landen in der überfüllten Notaufnahme, obwohl ihnen anderswo besser geholfen werden könnte.

Das belastet nicht nur die komplexen Strukturen der Notfallversorgung, sondern vor allem die Menschen in einer Notsituation und jene, die in der Notfallversorgung arbeiten. Damit sich das ändert, plant das Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine umfassende Reform, die neben Kliniken und der kassenärztlichen Versorgung auch den Rettungsdienst betrifft.

„Der ASB begrüßt ausdrücklich die Grundhaltung des Referentenentwurfs, jedes Hilfeersuchen ernst zu nehmen und systematisch an die richtige Behandlungsstelle zu steuern“, erklärt der ASB-Bundesvorsitzende Knut Fleckenstein. „Dieser Ansatz kann die Versorgung der Patientinnen und Patienten spürbar verbessern. Denn nicht die Hilfesuchenden müssen entscheiden, welche Hilfe die vermeintlich richtige ist, sondern Fachkräfte lenken sie an die richtige Stelle.“

Als eigener Leistungsbereich verankert
Positiv bewertet der ASB zudem, dass die Notfallrettung künftig als eigener Leistungsbereich im Sozialgesetzbuch verankert werden soll. Damit erhält der Rettungsdienst erstmals eine klare rechtliche Verortung im Versorgungssystem und wird zur eigenständigen medizinischen Leistung. Knut Fleckenstein unterstreicht: „Der Rettungsdienst ist weit mehr als eine Transportleistung. Unsere Einsatzkräfte sind Lebensretter, Geburtshelfer und Tröster. Sie helfen Menschen in Notlagen schnell und qualifiziert.“

Einheitliche Qualitätsstandards
Aus Sicht des ASB reicht es jedoch nicht aus, einzelne Bereiche der Notfallversorgung unabhängig von der Krankenhauslandschaft und der vertragsärztlichen Versorgung weiterzuentwickeln. Der vorherrschende „Flickenteppich“ der Notfallversorgung mit seinen sehr unterschiedlichen regionalen Regelungen erschwert eine zukunftsorientierte Gestaltung des Rettungsdienstes und eine Herstellung vergleichbarer Lebensverhältnisse, wie sie das Grundgesetz fordert.

Dass der Referentenentwurf einheitliche Qualitätsstandards für alle Abläufe der Notfallversorgung vorsieht, bewertet der ASB daher als wichtigen Schritt. Er wird den Gesetzgebungsprozess weiterhin kritisch und konstruktiv begleiten – für eine Notfallversorgung, die allen Menschen Sicherheit gibt und unseren Einsatzkräften den Rücken stärkt.

Weitere Informationen unter www.asb.de/presse#stellungnahmen

Text: Diana Zinkler